Staatliche Förderung für Ihre neue Heizung
Das Förderprogramm der BEG
Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten bei einer energetischen Sanierung.
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Jetzt staatliche Zuschüsse für Ihre neue Heizung sichern!
30 %
Grundförderung
Bei Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien.
20 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
Wenn Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.
30 %
Einkommens-Bonus
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro kann dieser für die Erneuerung der Heizung zusätzlich beantragt werden.
5 %
Effizienz-Bonus
Kann zusätzlich beantragt werden, wenn als Wärmequelle für die Wärmepumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
2.500 €
Emissionsminderungszuschlag
Wenn der Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 der Biomasseanlage nachweislich eingehalten, kann ein Zuschlag für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt werden.
WICHTIG
Die Höhe der Fördersumme hängt von den förderfähigen Kosten ab. Beim Heizungstausch in einem Einfamilienhaus betragen diese max. 30.000 €. So können bis zu 23.500 € Förderung für Ihre neue Heizung beantragt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.