Staatliche Förderung für Ihre neue Heizung
Das Förderprogramm der BEG
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Jetzt staatliche Zuschüsse für Ihre neue Heizung sichern!

30 %

Grundförderung
Bei Wechsel auf eine klima­freundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien.

20 %

Klimageschwindigkeits-Bonus
Wenn Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine klima­freundliche Heizung ersetzt wird. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.

30 %

Einkommens-Bonus
Bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro kann dieser für die Er­neuerung der Heizung zusätzlich beantragt werden.

5 %

Effizienz-Bonus
Kann zusätzlich beantragt werden, wenn als Wärme­quelle für die Wärmepumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

2.500 €

Emissionsminderungszuschlag
Wenn der Emissions­grenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 der Biomasse­anlage nach­weislich eingehalten, kann ein Zuschlag für die Errichtung von Biomasse­anlagen gewährt werden.

WICHTIG

Die Höhe der Förder­summe hängt von den förderfähigen Kosten ab. Beim Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen diese max. 30.000 €. So können bis zu 23.500 € Förderung für Ihre neue Heizung beantragt werden, solange die Förder­mittel nicht ausge­schöpft sind.

Neue Heizung in 2024:Jetzt investieren und sparen!